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BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62 |
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Veruntreuung von Verrechnungsschecks durch AN, Sorgfaltspflichten einer Bank bei der Hereinnahme von Schecks, Inhaberscheck, Verrechnungsscheck
Papierfundstellen
- MDR 1963, 914
- WM 1963, 891
- DB 1963, 1181
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Hierbei ist unerheblich, ob die Beklagte (treuhänderisch) Inhaberin der Schecks geworden oder nur ermächtigt gewesen ist, die - ihr nicht übereigneten - Schecks im eigenen Namen einzuziehen (BGH WM 1959, 593;… II ZR 68/61 Urt. v. 4. März 1963).Der erkennende Senat hat in der Entscheidung vom 19. März 1959 (WM 1959, 593, 594) lediglich ein ungewöhnliches, zu besonderer Vorsicht verpflichtendes Geschäft angenommen, wenn der Angestellte einer Firma die auf diese Firma zahlbar gestellten Verrechnungsschecks mit der Maßgabe bei der Bank einreicht, daß die eingezogenen Beträge seinem privaten Konto gutgeschrieben worden sollen.
Auch insoweit unterscheidet, sich der Rechtsstreit von dem früheren Fall (WM 1959, 593), in dem der verklagten Bank bekannt war, daß der Angestellte Schecks einreichte, die seiner Firma gehörten und von ihm auch im Namen dieser Firma giriert waren.
- BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
Ansprüche einer Bank aus einem Scheck
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Diese Grundsätze, die der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 87) aufgestellt hat (BGHZ 5, 285, 290; 26, 268, 272), liegen auch dem Berufungsurteil zugrunde. - BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56
Bareinlösung von Verrechnungsschecks
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Diese Grundsätze, die der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 87) aufgestellt hat (BGHZ 5, 285, 290; 26, 268, 272), liegen auch dem Berufungsurteil zugrunde. - BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61
Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Hierbei ist unerheblich, ob die Beklagte (treuhänderisch) Inhaberin der Schecks geworden oder nur ermächtigt gewesen ist, die - ihr nicht übereigneten - Schecks im eigenen Namen einzuziehen (BGH WM 1959, 593; II ZR 68/61 Urt. v. 4. März 1963). - RG, 26.10.1921 - V 241/21
Verrechnungsscheck
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Diese Grundsätze, die der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 87) aufgestellt hat (BGHZ 5, 285, 290; 26, 268, 272), liegen auch dem Berufungsurteil zugrunde.
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Nur bei selbständigen Handelsvertretern mag die Hereinnahme disparischer Schecks wegen einer möglicherweise bestehenden Inkassobefugnis ausnahmsweise nicht als grob fahrlässig anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - II ZR 210/62, WM 1965, 705, 706 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1965 - II ZR 159/63, WM 1965, 1075, 1076). - BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei einem derartigen Massengeschäft wurden überspannt, wollte man verlangen, daß die mit der Scheckprüfung befaßten Bankangestellten die näheren Umstände früherer Scheckeinreichungen des jeweiligen Bankkunden auch dann im Gedächtnis behalten, wenn sie ihnen nicht ungewöhnlich erschienen sind (vgl. auch BGH…, Urteil vom 12. Januar 1987 aaO.; Urteil vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892). - BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63
Klage gegen eine Bank wegen Auszahlung von Scheck- und Wechselbeträgen an einen …
Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 19. März 1959 (WM 1959, 593) und 11. Juli 1963 (WM 1963, 891) offen gelassen, wie die Rechtslage ist, wenn die beklagte Bank glaubt, sie erhalte die Schecks von einem Handelsvertreter und weiß, daß dieser für diejenige Firma tätig ist, auf die die Verrechnungsschecks zahlbar gestellt sind und der die Schecks gehören.Eine Bank ist aber sonst bei der Hereinnahme von Verechnungsschecks nicht verpflichtet zu prüfen, in welcher Weise der Kunde über das Konto verfügt, dem die Schecks gutgeschrieben werden (BGH WM 1963, 891).
- BGH, 11.07.1974 - II ZR 48/73
Haftung eines Kreditinstituts gegenüber dem Eigentümer eines Verrechnungsschecks …
Es kommt hierbei aber immer, was der Senat stets betont hat, auf die näheren Umstände an (BGH, Urt. v. 11.7. 63 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892 u. Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972).Diese die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigenden Ausführungen (…BGH, Urt. v. 14.10.68 - II ZR 140/66, WM 1968, 1299;… Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972; Urt. v. 11.7. 63 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892) lassen keinen Rechtsfehler erkennen.
- BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Klage gegen eine Bank infolge der Auszahlung von Beträgen von Verrechnungsschecks …
Auch brauchte bei der Führung des Kontos nicht der gesamte Inhalt des Kontoblatts geprüft und keine Erwägung darüber angestellt zu werden, daß eine Buchhalterin Inhaberin des Kontos war, die in runden Summen Beträge abhob oder offenbar zu privaten Zwecken Überweisungen vornahm (vgl. bereits Urteil des Senats vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62 WM 1963, 891). - OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 854/98 Liegen keine besonderen Verdachtsgründe vor, so ist eine Bank auch nicht verpflichtet zu prüfen, wie der Kunde über das Konto verfügt, dem die Schecks gutgeschrieben worden sind (vgl. BGH WM 1963, 891; 1965, 707, 972, 1076).
- BGH, 13.10.1969 - II ZR 22/69
Prüfungspflicht der Bank bei Inhaberschecks - Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei …
Anders verhält es sich nur, wenn nach den besonderen Umständen des Falles das Geschäft ungewöhnlich erscheint oder sonstige Verdachtsgründe vorliegen, bei denen sich einem sorgfältigen Kaufmann die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen aufdrängt (BGH LM ScheckG Art. 21 Nr. 6 u. 7 = WM 1963, 891; 1965, 705, 706 f; WM 1969, 111).